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So sichern Sie sich Ihr Pflegegeld

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  Pflegegeld auch für

  pflegende Angehörige.      

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.



Genehmigungsfreie Taxifahrt zum Arzt

Aktuell müssen Pflegebedürftige für eine Krankenfahrt zum Arzt oder Therapeuten einen Antrag bei Ihrer Krankenversi-cherung stellen und auf die Genehmigung des Transportes warten. Mit der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes erleichtert sich dieser Prozess. Für Personen mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung sowie für Pflegebe-dürftige mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, für Blinde und für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung gilt die Genehmigung ab dem Jahr 2019 automatisch als erteilt. Durch die Gesetzesreform können Pflegebedürftige daher unbürokra-tisch und ohne vorherige Antragsstellung ihre Krankenfahrt antreten.    Quelle: www.pflege.de


Neue Betrugsmasche - Warnung der Polizei

Sehr geehrte Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren,

das Thema "Telefonbetrug" - hier in der Begehungsweise " Falsche Polizeibeamte" bleibt weiterhin aktuell. Folgenden Sachverhalt übersende ich beispielhaft zur Kenntnisnahme:

Am 31.01.2020, zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr, kam es in Mölln zu einem erneuten und diesmal erfolgreichen telefonischen Trickbetrug. Eine 82-jähre Möllnerin erhielt einen Anruf von einem angeblichen Polizeikommissar Neumann.
Der angebliche Polizeibeamte sprach akzentfreies Hochdeutsch.

Der falsche Polizist behauptete in dem Telefonat, dass kürzlich Einbrecher festgenommen worden seien. Hier wurde auch ganz gezielt nach Onlinebanking gefragt und man jetzt versuche, die Kriminellen mit Hilfe der Geschädigten festzunehmen.
Die 82-jährige wurde aufgefordert, ihr Onlinebanking-Programm zu starten. Der falsche Polizist würde das Schritt für Schritt mit ihr gemeinsam durchgehen.

Als der Möllnerin das nun doch komisch vorkam, schlug der vermeintliche Beamte Neumann vor, dass die Angerufene sich ja über 110 bestätigen lassen könne, dass er von der Polizei sei. Dies tat die 82-jährige und ihr wurde dort die Richtigkeit des geschildeten Sachverhaltes bestätigt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass der vermeintliche Herr Neumann die Verbindung nie unterbrochen habe.

Dann war der vermeintliche Kripobeamte Neumann wieder am Telefon und die Geschädigte überwies das geforderte Geld. Der angebliche Polizeibeamte sprach akzentfreies Hochdeutsch.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang insbesondere Senioren darauf hin, sich nicht auf die Geschichten von vermeintlichen Polizeibeamten einzulassen.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Die betroffenen Bürger werden von der Polizei darum gebeten, das Gespräch mit dem Hinweis auf eine Anzeigenerstattung bei der Polizei zu beenden und sich bei dem Polizeiruf unter der 110 oder auch an der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Hinweise und Tipps bei Trickbetrügern am Telefon finden Sie unter

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Senioren/_artikel/FalschePolizistenAmTelefon/falschePolizistenAmTelefon_start.html 

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Steffen

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt SG 132
Zentralstelle Polizeiliche Prävention
Mühlenweg 166
Tel.: +49-431-160-61403
Fax: +49-431-988-6-343482
eMail Postfach:  kiel.lpa132@polizei.landsh.de
eMail persönlich: Stephan.Steffen@polizei.landsh.de


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Langfinger machen niemals Urlaub
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Ein wichtiger Alltags-Tipp...

Über Enkeltrick- und andere Betrüger - hier finden Sie umfangreiche Hinweise.


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Erläuterung des Projektes Elektro-Mobilität in der Gemeinde Linnau
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Tipps zum Pflegegeld
Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, brauchen sie dafür nicht unbedingt professionelle Pflegekräfte. Vielleicht möchten deren Angehörige diese Hilfe selbst übernehmen. Wenn Angehörige die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung: das sog. Pflegegeld. Im Pflegegrad 2 beträgt es zurzeit 316 Euro pro Monat.
Weitere Informationen und Pflegegeldrechner: www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/

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Pauschalierte Aufwandsentschädigung
Die Ehrenamtspauschale ist von der Steuer in bestimmten Rahmen ausgenommen.
Pauschalierte Aufwandsentschädigung
Gem. § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt (Stand 2014). Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.
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Aktuelles Thema: Pflege zu Hause

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von seriös arbeitenden Agenturen, die sich auf die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen spezialisiert haben. Um guten Gewissens einen Anbieter für die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen auswählen zu können, ist es notwendig, die richtigen Fragen zu stellen.

Der Hauptgrund für die Beschäftigung von Osteuropäerinnen ist in den meisten Fällen natürlich finanzieller Natur. Wer jeden Tag 24 Stunden lang auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, kann sich eine Betreuung zu Hause durch deutsche Fachkräfte in der Regel nicht leisten.

>>> mehr


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Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit
Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit.
BAGSO_PM_7_2018_Tag_aeltere_Generation.p
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Vorsicht bei Handy-Verträgen

Das Angebot der Handy-Anbieter ist groß und unübersichtlich. Mehr hierzu >>>



Hausnotruf und andere Notruflösungen

Wer wünscht sich das nicht: Lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben und gleichzeitig sicher zu sein, dass im Notfall schnell geholfen wird. Wir helfen Ihnen dabei, für Sie oder Ihre Liebsten den passenden Hausnotruf-Anbieter in Ihrer Region zu finden und stellen den Kontakt zum richtigen Ansprechpartner für Sie her.   Mehr..... >>>>


Rollator-Tipps


Haushaltshilfe statt Pflegeheim

Ein Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten eine große Umstellung. Körperlich, mental und finanziell werden Anforderungen gestellt, vor denen man leicht kapitulieren kann. Und sofort ertappt man sich mit schlechtem Gewissen, denn als eine »Belastung« will man die alte Dame oder den alten Herrn nicht sehen. Und sie selber wollen erst recht niemandem zur Last fallen.


Weitere Informationen unter www.respekto.de


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Arbeitshilfe zur Gründung von kommunalen Seniorenbeiräten
Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein hat die Gründungsphase in 7 Schritten praxisnah beschrieben. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, die eine Orientierung bei der Gründung von neuen Seniorenbeiräten bieten sollen.
Arbeitshilfe Gündung.pdf
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Information der BAGSO 

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Wegweiser für Senioren ins Internet
Zu diesem Daisy-Buch
In dem vorliegenden Daisy-Buch kann man die einzelnen Abschnitte des Originalbuches direkt ansteuern. Das Buch besitzt insgesamt eine Ebene und weist folgende Gliederung auf: Stufe sowie nach der Buchvorlage benannte Abschnitte.
12-12-Wegweiser_Hoerbuch_Schlussfassung_
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    Ihre Ansprechpartner                Zum Vergrößern klicken 

 


Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. SGB XII[1] gesetzlich geregelt. Da praktisch alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwürde den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen (Auffangfunktion).

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege


 

.... und hier geht´s zum Ortskalender Langballig


Das PflegeNotTelefon in Schleswig-Holstein - ein Beratungs-, Krisen- und Beschwerdetelefon.

Nicht immer entspricht die professionelle Pflege in Einrichtungen und Diensten wie auch die familiäre Pflege den Erwartungen von Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen. Kommt es zu Überforderung, Vernachlässigungen oder treten Pflegemängel auf, können für die Betroffenen oder Angehörigen Notsituationen entstehen, aus denen es scheinbar keinen Ausweg mehr gibt.  Mehr....


Informationsblatt nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

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Das breitgefächerte staatliche System sozialer Sicherung hilft behinderten Menschen, Schwierigkeiten zu überwinden oder zumindest zu mildern. Das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) sowie die verschiedensten Vorschriften bieten eine Reihe von Rechten und Hilfen. Die folgenden Informationen geben einen Uberblick über die Rechte und Hilfen für behinderte Menschen sowie die Feststellung der Behinderteneigenschaft.
Informationsblatt Schwerbehindertenrecht
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Hilfe bei der Pflege von Angehörigen

Mit einer gut organisierten Hilfe zur Pflege kann der Umzug

in ein Heim oft verhindert oder zumindest lange hinausgescho-

ben werden. Osteuropäisches Personal darf zwar keine medi-

zinischen Tätigkeiten verrichten, sorgt aber für eine gravieren-

de Entlastung der Angehörigen, die eine Betreuung beinahe

rund um die Uhr einfach nicht leisten können, ohne ihre eige-

ne Familie zu vernachlässigen und den Beruf aufzugeben.

>>> mehr




Der Patientenombudsverein vertritt seit 1996 die

Anliegen von Patienten, Pflegebedürftigen und deren

Angehörigen in Schleswig-Holstein. Die Ombudsleute vermitteln bei Konflikten im Gesundheitswesen und wirken auf eine Streitschlichtung hin. Das Ziel ist immer eine Kooperation mit allen Beteiligten, um eine ethisch, rechtlich und finanziell vertretbare Lösung zu finden. Mehr....


Privathaushalte als Arbeitgeber

Auch ältere Menschen brauchen manchmal Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen, Staubsaugen und Wäsche bügeln sind mehr als "ein bisschen Haushalt". Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen.   Mehr....


Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren Pflege und Beruf zu vereinbaren. Das Gesetz über die Familienpflegezeit (FPflZG) trat in Deutschland am 1. Januar 2012 in Kraft. Ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit besteht nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienpflegezeit


Vorsicht, falscher Enkel!

Tipps Ihrer Polizei gegen den Enkeltrick:

Der so genannte Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs, der für Opfer oft existenzielle Folgen haben kann. Sie können dadurch hohe Geldbeträge verlieren oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht werden. mehr...